Das Gutachten
Hier steht "das" Gutachten, weil wir immer nur eine Vorgehensweise bei der Begutachtung anwenden.
D. h., dass wir immer ein Gutachten erstellen, das sich an den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission ausrichtet. Formal und inhaltlich wird nicht zwischen privatem und gerichtlichem Gutachten unterschieden.
Das Ziel ist es, nach dem heute möglichen wissenschaftlichen Stand, unter Beachtung der Kosten und der gesetzlichen Vorgaben eine möglichst genaue Beantwortung der an uns gerichteten Verwandtschaftsfrage zu geben.