Probenentnahme
Die Probenentnahme erfolgt identitätsgesichert gemäß den Vorgaben im Gendiagnostik-Gesetz.
Erfahrungsgemäß ist die Proebenentnahme der größte Unsicherheitsfaktor bei der Abstammungsbegutachtung. Bevorzugt führen wir deshalb die Entnahmen an unseren Standorten in Dortmund und Düsseldorf durch. So können diese immer durch den Gutachter oder einen autorisierten, langjährig erfahrenen Mitarbeiter vorgenommen werden.
Natürlich sind Entnahmen auch von anderen Stellen im In- und Ausland möglich. Wir versenden das Entnahmematerial mit einer verständlich geschilderten Anleitung z. B. an ein Gesundheitsamt, den Hausarzt oder eine Botschaft. Vor der Analyse der Probe muss die zu untersuchende Person (bzw. ihr/e rechtlicher/en Vertreter) uns ihr Einverständnis für die Abstammungsuntersuchung erteilen. Das gilt jedoch nur für privat beauftragte Entnahmen, nicht für gerichtliche Untersuchungen. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, rufen Sie uns bitte an.